Kennst du das Gefühl? Dein Azubi kommt zu dir und sagt: „Ich will aufhören. Ich hab ein besseres Angebot." Dein Puls steigt. Du fragst dich: Kann er einfach so gehen? Muss ich eine Frist einhalten? Brauche ich die Unterschrift der Eltern? Und was ist mit dem Ausbildungsvertrag? Du willst alles richtig machen, aber die Unsicherheit bleibt. Eine falsche Entscheidung kostet dich Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall rechtlichen Ärger.
Ich habe mich mit diesen Fragen vorbereitet und sehe bei der AEVO-Prüfungsvorbereitung immer wieder: Das Thema „ordentliche Kündigung" verwirrt viele Ausbilder. Egal ob du zum ersten Mal zur AEVO-Prüfung antrittst oder schon Jahre im Betrieb arbeitest – diese Rechtsfragen kommen garantiert auf dich zu. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klarer, als du denkst. Du musst nur die wichtigsten Unterschiede kennen.
Viele glauben, sie können Azubis nach der Probezeit ordentlich kündigen wie normale Mitarbeiter. Das stimmt nicht. Das Berufsbildungsgesetz schützt Auszubildende besonders stark. Wenn du die Kernregeln verstehst, erkennst du in der Prüfung sofort die richtige Antwort und handelst im Ausbildungsalltag rechtssicher.
In diesem Artikel erfährst du, was eine ordentliche Kündigung ist und wann sie im Ausbildungsverhältnis überhaupt zulässig ist. Ich zeige dir konkrete Praxisbeispiele aus verschiedenen Berufen und erkläre, welche Fristen und Formen du einhalten musst. Außerdem bekommst du drei Merksätze, mit denen du in der Prüfung jede Kündigungsfrage sicher beantwortest.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung beendet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Du kündigst nicht sofort, sondern mit Vorlauf. Im normalen Arbeitsrecht gilt meist § 622 BGB: Du kündigst mit zwei Wochen, einem Monat oder länger, je nach Tarifvertrag und Betriebszugehörigkeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – mit Original-Unterschrift auf Papier. E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht.
Im Ausbildungsverhältnis gelten deutlich strengere Regeln. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schützt Azubis stärker als normale Arbeitnehmer. Nach der Probezeit kann der Betrieb den Azubi nicht mehr ordentlich kündigen. Nur der Azubi darf ordentlich kündigen – aber auch er nicht nach Belieben. Er muss einen bestimmten Grund haben: Er gibt die Berufsausbildung auf oder wechselt in einen anderen Ausbildungsberuf. Die Kündigungsfrist beträgt dann vier Wochen.
Während der Probezeit sieht es anders aus. Beide Seiten können jederzeit ohne Frist und ohne Grund kündigen. Aber auch hier gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei minderjährigen Azubis müssen die Eltern unterschreiben.
Warum ist das prüfungsrelevant?
Die AEVO-Prüfung erwartet von dir, dass du Ausbildungsverhältnisse rechtssicher gestaltest. Das Thema „Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses" gehört zu den Standardthemen in den IHK-Prüfungen. Du musst wissen, welche Gesetze gelten, welche Fristen einzuhalten sind und welche Schutzrechte Azubis haben.
Das Thema zieht sich durch alle vier Handlungsfelder. In HF 1 planst du die Ausbildung und kennst die rechtlichen Rahmenbedingungen. In HF 2 gestaltest du den Ausbildungsvertrag und klärst über Kündigungsmöglichkeiten auf. In HF 3 gehst du mit Konflikten um und entscheidest, ob eine Abmahnung oder andere pädagogische Maßnahmen notwendig sind. In HF 4 beendest du die Ausbildung korrekt – durch Prüfungsbestehen, Zeitablauf oder Kündigung.
Typische Prüfungsfragen lauten: „Welche Aussage zur ordentlichen Kündigung nach der Probezeit ist richtig?" Oder: „Welche Frist gilt, wenn der Azubi die Ausbildung aufgibt?" Du musst erkennen, ob es um ordentliche oder außerordentliche Kündigung geht, wer kündigen darf und welche Form zwingend ist. Viele Prüflinge verwechseln hier die Regeln aus dem normalen Arbeitsrecht mit denen des Ausbildungsverhältnisses – und verlieren wertvolle Punkte.
Beispiele aus der Ausbildungspraxis
Industriemechaniker (industriell-technisch)
Du bist Ausbilder in einem Maschinenbauunternehmen. Dein Azubi im 2. Lehrjahr kommt zu dir und sagt: „Ich will nicht mehr. Ich fange eine schulische Ausbildung zum Technischen Zeichner an." Du erklärst ihm, dass er die Ausbildung ordentlich kündigen kann, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder eine andere beginnt. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Ihr setzt gemeinsam ein schriftliches Kündigungsschreiben auf, in dem er den Grund nennt. Er unterschreibt das Original und gibt es dir persönlich. Du dokumentierst den Eingang und informierst die Personalabteilung und die IHK.
Elektroniker (industriell-technisch)
Ein Azubi ist unzufrieden und denkt über Kündigung nach. Du führst ein offenes Gespräch mit ihm. Ihr geht gemeinsam die Alternativen durch: Betriebswechsel, Gespräch mit dem Schlichtungsausschuss, Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Du machst ihm deutlich, dass der Betrieb nach der Probezeit nicht ordentlich kündigen darf. Sollte es zu massiven Problemen kommen, könnte der Betrieb nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen – und das nur nach vorheriger Abmahnung. Du zeigst ihm, dass Gespräche und pädagogische Maßnahmen immer Vorrang haben.
Industriekaufmann (kaufmännisch)
Du betreust eine 19-jährige Azubine, die in ein anderes Bundesland zieht. Sie möchte deshalb die Ausbildung beenden. Du hilfst ihr, ein schriftliches Kündigungsschreiben aufzusetzen. Sie formuliert klar, dass sie die Berufsausbildung aufgibt, nennt den Umzug als Grund und hält die Vier-Wochen-Frist ein. Du prüfst das Schreiben, sie unterschreibt es handschriftlich und du übergibst es der Personalabteilung. Parallel informierst du die IHK über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
Kauffrau für Büromanagement (kaufmännisch)
Der Azubi ist noch in der Probezeit und will gehen. Du erklärst ihm, dass während der Probezeit beide Seiten ohne Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen können. Wichtig ist: Die Kündigung muss vor Ablauf der Probezeit zugehen. Er ist minderjährig, also müssen auch die Eltern unterschreiben. Du sorgst dafür, dass das Kündigungsschreiben korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wird.
Tischler (Handwerk)
Du bist Meister und Ausbilder. Ein Azubi im 3. Lehrjahr zeigt über längere Zeit schwerwiegendes Fehlverhalten: wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten, respektloses Verhalten, Arbeitsverweigerung. Bevor du an eine Kündigung denkst, dokumentierst du alles genau. Du führst Gespräche mit ihm und den Eltern und sprichst bei Wiederholung schriftliche Abmahnungen aus. Dir ist klar, dass du nach der Probezeit nicht ordentlich kündigen darfst. Eine Kündigung wäre nur außerordentlich aus wichtigem Grund möglich – und selbst dann nur mit sorgfältiger Prüfung und rechtlicher Beratung.
Hotelfachfrau (Dienstleistung)
Du leitest die Ausbildung im Hotel. Eine Auszubildende hat ein Angebot für eine andere Ausbildung in einem Sterne-Hotel. Du erklärst ihr, dass sie die bisherige Ausbildung ordentlich mit Vier-Wochen-Frist kündigen kann, wenn sie in einen anderen Ausbildungsberuf wechseln will. Ihr erstellt gemeinsam das Kündigungsschreiben, sie unterschreibt es schriftlich und du kontaktierst parallel die zuständige IHK wegen der Umbuchung der Ausbildungsverhältnisse. Du stellst sicher, dass keine Lücke in der Ausbildung entsteht.
Typische Fehler und Verwechslungen
Viele Ausbilder glauben, sie können Azubis nach der Probezeit ordentlich kündigen wie normale Mitarbeiter. Das ist falsch. Das Berufsbildungsgesetz verbietet die ordentliche Kündigung durch den Betrieb nach der Probezeit. Du darfst nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Diese Verwechslung kostet in der Prüfung regelmäßig Punkte.
Ein anderer häufiger Fehler: Die Kündigung per E-Mail oder mündlich. Im Alltag läuft vieles digital, aber das Gesetz verlangt die Schriftform mit Original-Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam – auch im Ausbildungsverhältnis.
Viele übertragen auch die Regeln der Probezeit falsch. Sie denken, während der Probezeit gelten schon Kündigungsfristen. Das stimmt nicht. Beide Seiten können während der Probezeit jederzeit ohne Frist kündigen. Aber auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Probezeit zugehen.
Ein weiterer Fehler: Azubis glauben, sie können nach der Probezeit ohne Grund ordentlich kündigen. Das geht nicht. Der Azubi darf nur ordentlich kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder einen anderen Beruf ergreifen möchte. Er muss die Vier-Wochen-Frist einhalten und den Grund im Kündigungsschreiben nennen.
Falsch vs. Richtig gemacht
Falsch gemacht: Dein Azubi im 3. Lehrjahr kommt häufig zu spät. Du ärgerst dich und sprichst eine „ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist" aus, ohne vorher abzumahnen oder den wichtigen Grund zu prüfen. Der Azubi legt über die IHK Beschwerde ein. Die Kündigung ist unwirksam. Du bekommst rechtliche Probleme und der Betrieb muss den Azubi weiterbeschäftigen.
Richtig gemacht: Du dokumentierst die Verspätungen genau. Du führst Gespräche mit dem Azubi und erteilst bei Wiederholung eine schriftliche Abmahnung. Du holst dir Rat bei der IHK. Dir ist bewusst, dass du nach der Probezeit nicht ordentlich kündigen darfst, sondern nur bei wirklich wichtigem Grund außerordentlich. Du prüfst sehr sorgfältig und suchst nach pädagogischen Lösungen, bevor du überhaupt an Kündigung denkst.
So merkst du dir das
Nutze die 3-P-Regel zur Kündigung bei Azubis: Probezeit – jederzeit ohne Frist. Prüfung bestanden – Ende automatisch. Probleme danach – nur noch außerordentliche Kündigung durch den Betrieb, ordentliche nur durch den Azubi bei Berufsaufgabe oder Berufswechsel.
Merke dir den 4-4-Merker: Probezeit maximal 4 Monate, Azubi-Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach der Probezeit 4 Wochen.
Der OFA-Merksatz hilft dir: Ordentliche Kündigung = Frist + Ausbildungsaufgabe oder Berufswechsel (für Azubis nach Probezeit).
Für wirksame Kündigungsschreiben nutze SAUF: Schriftform, Angabe des Kündigungsgrundes (wenn nötig), Unterschrift im Original, Frist einhalten.
Stell dir ein Ampelsystem vor: Grün (Probezeit – alles flexibel), Gelb (Azubi will gehen – 4 Wochen, ordentliche Kündigung möglich), Rot (Betrieb nach Probezeit – keine ordentliche Kündigung mehr, nur noch außerordentlich bei Feuerwehrfällen).
Prüfungstipps
Achte auf Signalwörter in den Prüfungsfragen. Wenn du „Vier-Wochen-Frist", „Berufswechsel" oder „Aufgabe der Berufsausbildung" liest, geht es um eine ordentliche Kündigung durch den Azubi. Wörter wie „sofort", „fristlos" oder „wichtiger Grund" deuten auf eine außerordentliche Kündigung hin.
Prüfe immer zuerst: Wer kündigt – der Betrieb oder der Azubi? Seid ihr in der Probezeit oder danach? Das entscheidet, ob eine ordentliche Kündigung überhaupt zulässig ist.
Erkenne typische Distraktoren. Antworten, die § 622 BGB (allgemeine Kündigungsfristen) direkt auf Auszubildende nach der Probezeit übertragen („Der Betrieb kündigt mit vier Wochen Frist"), sind in der AEVO häufig bewusst falsch. Der Betrieb darf nach der Probezeit nicht ordentlich kündigen.
Nutze Eliminierungstaktik. Streiche zuerst alle Antworten, die gegen die Schriftform verstoßen (z.B. mündliche Kündigung, E-Mail). Streiche Antworten, die dem Betrieb eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit erlauben. Was übrig bleibt, ist meist richtig.
Vermeide Zeitfallen. Wenn du in einer Aufgabe unsicher bist, markiere sie und komme später zurück. Verschwende keine Zeit mit Grübeln. Die meisten Kündigungsfragen sind Wissensfragen – entweder du kennst die Regel oder nicht. Gehe zur nächsten Frage.
Handlungsempfehlungen für die Praxis
1. Lerne die Sonderrolle des Ausbildungsverhältnisses genau. Wiederhole regelmäßig §§ 20-22 BBiG, bis du im Schlaf sagen kannst: Nach der Probezeit darf nur der Azubi ordentlich kündigen, nicht der Betrieb.
2. Prüfe vor jeder Kündigung Alternativen. Führe Gespräche, nutze Feedback und Abmahnungen, ziehe den Betriebsrat, die Eltern und die IHK oder HWK hinzu. Nutze Schlichtungsausschüsse, bevor du auf rechtlich harte Maßnahmen setzt.
3. Halte Form und Frist sauber ein. Bestehe darauf, dass jede Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorliegt. Dokumentiere den Zugang mit Datum und Empfangsbestätigung. Achte bei der ordentlichen Kündigung des Azubis auf die Vier-Wochen-Frist und die richtige Formulierung der Gründe.
4. Schaffe im Betrieb klare Regeln. Lege fest: Wer nimmt Kündigungen von Azubis entgegen? Wer prüft sie rechtlich? Halte Abläufe in einer kurzen Prozessbeschreibung fest, damit Kolleginnen und Kollegen nicht „mal eben" per Mail Kündigungen akzeptieren.
5. Sprich mit Azubis offen über Beendigung. Erkläre deinen Azubis frühzeitig im Rahmen des Einführungsgesprächs, welche Möglichkeiten der Beendigung es gibt. Zeige, dass über Probleme gesprochen werden kann, bevor jemand vorschnell kündigt.
Das nimmst du mit
- Nach der Probezeit darf der Betrieb den Azubi nicht ordentlich kündigen – nur außerordentlich aus wichtigem Grund
- Der Azubi darf nach der Probezeit ordentlich kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder den Beruf wechselt – mit Vier-Wochen-Frist
- Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Grund kündigen – aber immer schriftlich
- Jede Kündigung muss schriftlich mit Original-Unterschrift erfolgen – E-Mail, Fax oder mündlich reicht nicht
- Präge dir die 3-P-Regel, den 4-4-Merker und den SAUF-Merksatz ein und du erkennst in der Prüfung jede Kündigungsfrage sicher
Weiterführende Links
- Ordentliche Kündigung | Arbeitsrecht - https://www.arbeitsrechte.de/ordentliche-kuendigung/
- Die ordentliche Kündigung: Was ist zu beachten? - https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/ordentliche-kuendigung.html
- Kündigung in der Ausbildung: Diese Regeln gelten - https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-in-der-ausbildung/
- Kündigung in der Ausbildung: Gründe, Fristen & Muster - https://www.ausbildung.de/ratgeber/kuendigung/
- Außerordentliche Kündigung in der Ausbildung - Arbeitsrecht - https://www.arbeitsrechte.de/ausserordentliche-kuendigung-in-der-ausbildung/
- Ausbildung: Kündigung noch vor dem ersten Arbeitstag - Kanzlei … - https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/ausbildung-kuendigung-noch-vor-dem-ersten-arbeitstag/
- Ordentliche Kündigung - Arbeitsrecht für Arbeitnehmer - https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ordentliche_Kuendigung.html
- Ordentliche Kündigung im Ausbildungsverhältnis: Darauf sollten Sie … - https://www.dahag.de/c/ratgeber/recht/arbeitsrecht/ausbildungsrecht/kuendigung-im-ausbildungsverhaeltnis
- Kündigung während oder nach der Ausbildung: Das musst Du beachten - https://www.azubi.de/beruf-karriere/karriere-nach-der-ausbildung/kuendigung
- Kündigung nach Ausbildung: Was du beachten musst - Personio - https://www.personio.de/hr-lexikon/kuendigung-nach-ausbildung/