Du bist Ausbilder im Einzelhandel. Dein Azubi kommt drei Tage lang zu spät. Du reagierst nicht. Nächste Woche fehlt er unentschuldigt in der Berufsschule. Wieder keine Reaktion. Nach einem Monat stellst Du fest: Das Berichtsheft ist seit Wochen leer. Jetzt fühlst Du Dich überfordert, der Azubi respektlos behandelt und die IHK fordert Nachbesserungen. Das Problem: Du hast Deine Pflichten nicht klar gemacht und seine Pflichten nicht eingefordert. Das kostet Nerven, Zeit und gefährdet die Ausbildung.
Ich habe mich intensiv mit diesen Situationen auseinandergesetzt und sehe in der Prüfungsvorbereitung immer wieder: Viele Ausbilder kennen zwar grob „Rechte und Pflichten", können aber in konkreten Fällen nicht sicher entscheiden. Egal ob Du zum ersten Mal ausbildest oder nach Jahren Praxis die AEVO-Prüfung ablegst: Diese Fragen tauchen garantiert auf – im schriftlichen Test und in der praktischen Prüfung.
Die gute Nachricht: Du musst nicht alle Paragraphen auswendig können. Du musst verstehen, wer wofür verantwortlich ist und wie Du im Alltag korrekt handelst. Mit klaren Strukturen erkennst Du sofort, ob eine Situation zulässig ist oder nicht.
In diesem Artikel erfährst Du, welche Aufgaben und Pflichten Ausbilder und Auszubildende konkret haben und wie Du sie im Betrieb umsetzt. Ich zeige Dir praxisnahe Beispiele aus verschiedenen Berufen und erkläre, warum dieses Wissen für die AEVO-Prüfung zentral ist. Außerdem bekommst Du Merksätze und Prüfungstipps, mit denen Du jede Frage zu diesem Thema sicher beantwortest und Konflikte im Ausbildungsalltag vermeidest.
Was bedeutet „Aufgaben und Pflichten: Ausbilder und Auszubildende"?
Aufgaben und Pflichten beschreiben, wer im Ausbildungsverhältnis was tun muss. Beim Ausbilder geht es vor allem um planmäßige Ausbildung, Betreuung, Fürsorge und Kontrolle. Beim Auszubildenden stehen Lernpflicht, Sorgfalt, Berichtsheftführung und das Befolgen rechtmäßiger Anweisungen im Vordergrund.
Die rechtliche Grundlage bilden vor allem die §§ 13 und 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dort steht schwarz auf weiß: Der Ausbildende muss die berufliche Handlungsfähigkeit planmäßig vermitteln, Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen und den Azubi für Berufsschule und Prüfungen freistellen. Der Azubi muss sich bemühen zu lernen, Weisungen befolgen, sein Berichtsheft führen und über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen bewahren.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ausbildendem und Ausbilder: Der Ausbildende ist der Vertragspartner, meist das Unternehmen. Der Ausbilder ist die konkrete Person, die praktisch anleitet und fachlich sowie persönlich geeignet sein muss. In Prüfungsfragen wird oft gezielt nach dieser Unterscheidung gefragt.
Warum ist das prüfungsrelevant?
Aufgaben und Pflichten sind in allen vier AEVO-Handlungsfeldern präsent. In Handlungsfeld 1 prüfst Du Ausbildungsvoraussetzungen und planst Ausbildung. Hier musst Du wissen, wer persönlich und fachlich geeignet ist. In Handlungsfeld 2 bereitest Du die Ausbildung vor und stellst Azubis ein. Du regelst Rechte und Pflichten im Ausbildungsvertrag.
In Handlungsfeld 3 führst Du die Ausbildung durch. Hier zeigt sich täglich, ob Du Deine Fürsorgepflicht ernst nimmst, ausbildungsfremde Tätigkeiten erkennst und das Berichtsheft kontrollierst. In Handlungsfeld 4 schließt Du die Ausbildung ab. Du stellst Azubis für Prüfungen frei, stellst Zeugnisse aus und begleitest den Übergang.
In der schriftlichen Prüfung kommen typischerweise Multiple-Choice-Fragen zur Zuordnung von Pflichten, Fallbeispiele zu ausbildungsfremden Tätigkeiten oder Jugendarbeitsschutz und Situationen, in denen Du beurteilen musst: Ist das zulässig oder nicht? In der praktischen Prüfung zeigst Du, dass Du eine Ausbildungssituation planst und dabei Fürsorgepflicht, Freistellung und Lernkontrolle berücksichtigst.
Pflichten des Ausbilders: Was Du konkret tun musst
Als Ausbilder hast Du mehrere zentrale Pflichten. Du musst planmäßig ausbilden. Das bedeutet: Du orientierst Dich am Ausbildungsplan und der Ausbildungsordnung. Du vermittelst die berufliche Handlungsfähigkeit Schritt für Schritt, nicht nach Lust und Laune. Du stellst kostenlos Ausbildungsmittel bereit: Werkzeuge, Materialien, Arbeitskleidung, Software – alles, was der Azubi zum Lernen braucht.
Du hast eine Fürsorgepflicht. Das heißt: Du schützt den Azubi vor körperlichen und seelischen Gefahren. Du achtest auf Arbeitsschutz, gehst respektvoll um und greifst ein, wenn andere den Azubi beleidigen oder überfordern. Du musst den Azubi für Berufsschule und Prüfungen freistellen – ohne Abzüge beim Gehalt oder Urlaubstagen.
Du kontrollierst das Berichtsheft regelmäßig und nutzt es zur Lernkontrolle. Du führst Beurteilungsgespräche, gibst Feedback und dokumentierst Fortschritte. Du darfst nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten zuweisen. Dauerhaftes Putzen, Kaffeekochen oder Regale einräumen ohne Lernwert sind unzulässig.
Pflichten des Auszubildenden: Was von ihm erwartet wird
Der Azubi hat die Lernpflicht. Er muss sich aktiv bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Er soll Fragen stellen, mitdenken und üben. Er muss Weisungen befolgen, soweit sie dem Ausbildungszweck dienen und rechtmäßig sind. Er darf nicht eigenmächtig handeln oder Anweisungen ignorieren.
Er muss sein Berichtsheft regelmäßig führen. Das ist kein bürokratischer Ärger, sondern Lernreflexion und Prüfungsvoraussetzung. Er muss sorgfältig arbeiten: Werkzeuge pfleglich behandeln, Sicherheitsvorschriften einhalten, konzentriert und gewissenhaft vorgehen.
Er hat eine Verschwiegenheitspflicht über Betriebsgeheimnisse. Was er im Betrieb erfährt, darf er nicht nach außen tragen. Er muss Fehlzeiten melden und bei Krankheit unverzüglich Bescheid geben sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Beispiele aus der Ausbildungspraxis
Industriemechaniker: Ausbildungsfremde Tätigkeiten erkennen
Du bist Ausbilder in einem Maschinenbauunternehmen. Dein Azubi soll eine Maschine reinigen. Das dauert 20 Minuten und gehört zum Lernauftrag. Danach will der Schichtleiter ihn zwei Stunden an eine monotone Verpackungsstation stellen, weil Personalmangel herrscht. Du erkennst: Die Reinigung ist ok, aber stundenlanges Verpacken ohne Lernwert ist ausbildungsfremd. Du lehnst ab und planst stattdessen eine Übung zur Maschinenwartung. So erfüllst Du Deine Pflicht zur planmäßigen Ausbildung.
Elektroniker: Fürsorgepflicht bei minderjährigen Azubis
Du planst eine Schaltschrankmontage. Dein Azubi ist 17 Jahre alt und nach sechs Stunden sichtlich erschöpft. Du achtest auf das Jugendarbeitsschutzgesetz, sorgst für ausreichende Pausen und lässt ihn keine gefährlichen Arbeiten ohne Aufsicht ausführen. Du erklärst ihm, warum bestimmte Schutzmaßnahmen wichtig sind. So verbindest Du Arbeitsschutz mit Lernauftrag und erfüllst Deine Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Industriekauffrau: Berichtsheft als Lernkontrolle nutzen
Du bist Ausbilderin im Controlling. Dein Azubi soll Berichte erstellen, kommt aber mit dem Berichtsheft nicht hinterher. Du erklärst ihm seine Pflicht zur Führung des Ausbildungsnachweises, richtest feste Berichtszeiten ein und kontrollierst regelmäßig. Du nutzt das Heft als Gesprächsgrundlage: „Was hast Du gelernt? Was war schwierig?" So verbindest Du seine Lernpflicht mit Deiner Pflicht zur Lernkontrolle.
Büromanagement: Freistellung für Berufsschule durchsetzen
Kurz vor der Berufsschule bittet Dich die Teamleitung, den Azubi noch eine Stunde am Empfang einzusetzen. Du lehnst ab, weil Du verpflichtet bist, ihn freizustellen. Du organisierst die Arbeit anders oder verschiebst sie. Der Azubi lernt: Seine Ausbildung hat Vorrang, und Du als Ausbilder schützt sein Recht auf Bildung.
Tischlerin: Ordnung vs. Ausbildungszweck
Du leitest eine Schreinerei. Dein Azubi soll über mehrere Tage nur Werkstatt aufräumen. Du merkst: Das fördert den Ausbildungszweck nicht mehr. Du planst stattdessen einen Lernauftrag, bei dem er Regale baut, dabei Materialkunde und Arbeitsschutz praktisch lernt. Ordnung gehört dazu, aber nicht als Dauertätigkeit ohne Lernwert.
Typische Fehler und Verwechslungen
Viele AEVO-Kandidaten verwechseln Ausbildender und Ausbilder. Der Ausbildende ist der Betrieb, der Vertragspartner. Der Ausbilder ist die konkrete Person, die anleitet. In Prüfungsfragen wird oft gezielt zwischen beiden unterschieden. Merksatz: „D" in Ausbilden-der = „D"achorganisation (Betrieb), „R" in Ausbil-der = „R"eale Person.
Ein weiterer Fehler: Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis gleichsetzen. Azubis sind keine vollwertigen Arbeitskräfte. Schwerpunkt ist die Ausbildung, nicht die Produktivität. Tätigkeiten müssen dem Ausbildungszweck dienen. Dauerhaftes Putzen, Kaffeekochen oder Hilfsarbeiten ohne Lernwert sind unzulässig.
Viele übersehen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Minderjährige dürfen nicht wie Erwachsene eingeplant werden. Sie haben kürzere Arbeitszeiten, längere Pausen und dürfen bestimmte gefährliche Tätigkeiten nicht ausführen. Merksatz: „J" wie „Jugendliche" – greift zuerst, wenn der Azubi noch keine 18 ist.
Ein häufiger Fehler: Das Berichtsheft als „Privatsache" sehen. Azubis werden allein gelassen, und vor Prüfungen wird alles auf einen Schlag unterschrieben. Korrekt: Regelmäßige Kontrolle ist Pflicht und wertvolles Didaktikinstrument. Nutze das Berichtsheft zur Lernreflexion und Gesprächsgrundlage.
Bei Pflichtverletzungen reagieren Ausbilder oft gar nicht oder zu hart. Entweder werden Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder respektloses Verhalten ignoriert, oder es folgt sofort eine Kündigung. Korrekt: Stufenweise vorgehen (Gespräch, Ermahnung, Abmahnung, dann ggf. Kündigung) und alles dokumentieren.
Falsch vs. Richtig gemacht: Berufsschulfreistellung
Falsch gemacht: In einem Autohaus soll der Azubi trotz Blockunterricht in der Berufsschule an zwei Tagen im Betrieb erscheinen, „weil gerade Saison" ist. Er fehlt im Unterricht, kommt schulisch nicht mit und riskiert schlechte Noten. Die IHK erfährt davon, der Betrieb bekommt eine Rüge und muss nachschulen.
Richtig gemacht: Du stellst den Azubi vollständig für den Berufsschulblock frei, forderst ihn auf, die Unterlagen zu sammeln, und lässt ihn die wichtigsten Inhalte im Team vorstellen. Du zeigst Wertschätzung für den schulischen Teil der Ausbildung. So erfüllst Du Deine Freistellungspflicht, der Azubi lernt besser und fühlt sich ernst genommen.
So merkst Du Dir das
Nutze das Merkwort „FAIR" für Pflichten des Ausbilders:
- Fürsorge (Schutz, Respekt, Arbeitsschutz)
- Ausbildung planmäßig (nach Ausbildungsplan, zielgerichtet)
- Instrumente bereitstellen (Ausbildungsmittel kostenlos)
- Recht auf Schule/Prüfung sichern (Freistellung)
Nutze das Merkwort „LERNEN" für Pflichten des Azubis:
- Lernpflicht (aktiv bemühen)
- Einhaltung von Vorschriften (Sicherheit, Ordnung)
- Rücksicht auf Betrieb (Sorgfalt, Pflege von Werkzeugen)
- Nachweise führen (Berichtsheft)
- Erledigung von Aufgaben (Weisungen befolgen)
- Nicht plaudern (Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse)
Bilder-Merker: Ausbildender = Dach über dem Kopf (Betrieb), Ausbilder = Gesicht, das der Azubi täglich sieht.
Prüfungstipps
Achte auf Signalwörter in Prüfungsfragen: „Freistellen", „ausbildungsfremde Tätigkeiten", „minderjährig", „Berichtsheft", „Probezeit", „Kündigung". Diese Begriffe zeigen, dass es um Aufgaben und Pflichten geht.
Trenne Rollen klar: Frag Dich bei „Ausbildender" vs. „Ausbilder", ob es um Vertrag/Verantwortung (Ausbildender) oder um die handelnde Person im Alltag (Ausbilder) geht. Wähle entsprechend die Antwort.
Bei Minderjährigen denk an JArbSchG: Sobald das Alter 15–17 Jahre erwähnt wird, prüfe Arbeitszeit, Pausen, Nacht- und Wochenendarbeit, gefährliche Tätigkeiten. Oft steckt hier die richtige Antwort.
Hinterfrage „zu schön, um wahr zu sein"-Antworten: Wenn eine Antwort suggeriert, dass Zustimmung, Zuschläge oder mündliche Absprachen Gesetze aushebeln, ist sie meist falsch.
In der praktischen Prüfung aktiv ansprechen: Wenn Du eine Unterweisung präsentierst, erwähne kurz Deine Fürsorge (Arbeitsschutz, geeignete Aufgaben) und Lernkontrolle. Das zeigt, dass Du Deine Pflichten kennst und ernst nimmst.
Handlungsempfehlungen für die Praxis
- Ausbildungsplan aktiv nutzen: Lege mit dem Azubi zu Beginn den betrieblichen Ausbildungsplan durch. Markiert gemeinsam Lernziele und plant, wann welche Inhalte vermittelt werden. So erfüllst Du die Pflicht zur planmäßigen Ausbildung.
- Aufgaben vorab prüfen: Frag Dich bei jeder Aufgabe: „Dient das dem Ausbildungszweck? Ist es dem Azubi körperlich und geistig zumutbar?" Wenn nicht, passe die Aufgabe an oder lehne sie ab.
- Regelmäßige Gespräche führen: Plane feste Feedbacktermine alle vier bis sechs Wochen. Besprecht Leistungen, Verhalten, Schule, Berichtsheft. Das hilft Dir, Deiner Fürsorge- und Erziehungspflicht nachzukommen.
- Berichtsheft als Werkzeug sehen: Nutze das Berichtsheft zur Lernkontrolle, nicht nur als Pflichtdokument. Lass den Azubi regelmäßig reflektieren: „Was habe ich gelernt? Was war schwierig?"
- Pflichten transparent machen: Erkläre dem Azubi gleich zu Beginn seine Rechte und Pflichten. Gib ihm eine schriftliche Übersicht und geht den Ausbildungsvertrag gemeinsam durch. So vermeidest Du Missverständnisse.
Das nimmst Du mit
- Ausbilder müssen planmäßig ausbilden, Fürsorgepflicht erfüllen, Ausbildungsmittel bereitstellen und für Schule/Prüfung freistellen – das steht in § 14 BBiG.
- Auszubildende haben Lernpflicht, müssen Weisungen befolgen, Berichtsheft führen und über Betriebsgeheimnisse schweigen – das regelt § 13 BBiG.
- Ausbildender (Betrieb) und Ausbilder (Person) sind nicht dasselbe – in Prüfungsfragen wird oft gezielt unterschieden.
- Bei minderjährigen Azubis gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz zuerst – achte auf Arbeitszeiten, Pausen und verbotene Tätigkeiten.
- Präge Dir die Merkwörter „FAIR" (Ausbilder) und „LERNEN" (Azubi) ein, dann erkennst Du in der Prüfung sofort, wer wofür verantwortlich ist.
Weiterführende Links
- Industrie- und Handelskammer Magdeburg – „Welche Rechte und Pflichten hat der Ausbilder bzw. der Auszubildende?" - https://www.ihk.de/magdeburg/bildung/ausbildung-2-/rund-um-die-ausbildung/faq2/welche-rechte-und-pflichten-gibt-es--3513556
- Azuro München – „Pflichten Ausbildender (Betrieb)" - https://www.azuro-muenchen.de/pflichten-ausbildender/
- Talent2Go – „Rechte und Pflichten von Ausbildern & Auszubildenden" - https://talent2go.de/blog/rechte-und-pflichten-von-ausbildern-und-auszubildenden/
- AEVO Online – „Welche Aufgaben haben Ausbilderinnen und Ausbilder?" - https://aevo-online.com/welche-aufgaben-hat-ein-ausbilder/
- Ausbilderwelt – „Welches Aufgaben- und Rollenverständnis haben Ausbilder?" - https://ausbilderwelt.de/welches-aufgaben-und-rollenverstaendnis-haben-ausbilder/
- Ausbildung.de – „Rechte & Pflichten des Ausbildenden" - https://www.ausbildung.de/ratgeber/rechte-pflichten-azubi/ausbilder/
- DIHK-Bildungs-GmbH – Informationen zur Ausbilder-Eignungsverordnung - https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/ausbildung-der-ausbilder